Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von focus50plus
1. Präambel und Vereinszweck
focus50plus ist ein nationales Netzwerk für Arbeitgebende unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbands und des Schweizerischen Gewerbeverbands. Ziel ist es, Unternehmen darin zu unterstützen, das Arbeitskräftepotenzial der Gene-ration 50plus erfolgreich und nachhaltig im Arbeitsmarkt zu nutzen und zu integrieren. Dazu fördert focus50plus einen strukturierten Trialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, entwickelt skalierbare Programme und stärkt die genera-tionenübergreifende Zusammenarbeit in Organisationen.
Im Zentrum der Tätigkeit steht ein strukturierter Trialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. focus50plus beobachtet arbeitsmarktpolitische Entwicklungen, begleitet Unternehmen, führt Studien durch, bietet Veranstaltungen und Dienstleistungen an und betreibt aktive politische Grundlagenarbeit.
2. Vereinsorganisation
Der Verein nach schweizerischem Recht gliedert sich in folgende Organe:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Geschäftsstelle
- Wirtschaftsbeirat
- Wissenschaftlicher Think Tank
- Expertenbeirat Politik
- KMUconnect (Dialogplattform für KMU-Unternehmen)
3.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein focus50plus (nachfolgend „Verein“ genannt) und Dritten, insbesondere Mitgliedern, Projektpartnern, Auftraggebern, Veranstaltungsteilnehmenden sowie Dienstleistungsempfängern. Sie regeln die Nutzung der vom Verein angebotenen Leistungen und Inhalte. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verein ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
focus50plus richtet sich ausschliesslich an juristische Personen und Organisationen. Die Anwendung von Konsumentenschutzbestimmungen ist ausgeschlossen.
3.2 Leistungen
Der Verein bietet Veranstaltungen, Workshops, Studien, Beratung, Informationsdienste sowie digitale Angebote an. Die genauen Inhalte und Modalitäten richten sich nach dem jeweiligen Leistungsbeschrieb, Vertrag oder der Ausschreibung. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Leistungen besteht nicht.
3.3 Vertragsabschluss
Ein Vertragsverhältnis mit dem Verein kommt durch eine schriftliche Vereinbarung, Annahme eines Angebots, die Anmeldung zu einer Veranstaltung oder durch die Nutzung einer angebotenen Leistung zustande. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3.4 Teilnahme an Veranstaltungen
Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist verbindlich. Abmeldungen sind nur gemäss den in der jeweiligen Ausschreibung festgelegten Fristen und Bedingungen möglich. Ersatzteilnehmende können kostenfrei benannt werden. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung ist der volle Teilnahmebetrag geschuldet.
3.5 Bild- und Tonrechte
Während Veranstaltungen können Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen erstellt werden. Diese Aufnahmen dürfen durch den Verein für Kommunikations- und Dokumentationszwecke (z. B. Website, Social Media, Berichte, Broschüren) verwendet werden. Teilnehmende, die nicht aufgenommen werden möchten, müssen dies spätestens bei Veranstaltungsbeginn schriftlich mitteilen.
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden grundsätzlich mit der Verwendung der Aufnahmen einverstanden, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.
3.6 Datenschutz
focus50plus bearbeitet Personendaten gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. DSG). Personenbezogene Daten werden nur für den Zweck verwendet, zu dem sie erhoben wurden.
3.7 Nutzungsrechte
Sämtliche Inhalte, welche vom Verein und seinen Gremien erstellt oder zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht oder anderen Schutzrechten. Die Nutzung ist nur für die im jeweiligen Kontext vereinbarten Zwecke gestattet. Eine weitergehende Verwendung, insbesondere Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung, ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.
3.8 Gewährleistung
Der Verein erbringt seine Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendbarkeit der Informationen und Resultate wird keine Gewähr übernommen. Technische oder inhaltliche Änderungen bleiben vorbehalten.
3.9 Haftung
Die Haftung des Vereins ist auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden beschränkt. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Für Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen.
3.10 Kündigung von Vereinbarungen
Dauerschuldverhältnisse können beidseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist.
3.11 Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verein vor, Mahngebühren, Verzugszinsen oder die Sistierung laufender Leistungen geltend zu machen.
Der Verzugszins beträgt 5% p.a. Mahngebühren können mit CHF 20. – pro Mahnung verrechnet werden.
3.12 Änderungen der AGB
Der Verein behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach deren Veröffentlichung auf der Website in Kraft, sofern keine anderslautenden vertraglichen Bestimmungen bestehen.
3.13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
3.14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
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